Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Elektro Böing GmbH, Bladenhorsterstr. 43, 44627 Herne (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden / Auftraggeber.
- Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die Bestimmungen des BGB.
- Bei Bauleistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Auftraggebern kann ergänzend die VOB/B vereinbart werden. Die Einbeziehung erfolgt nur, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss vollständig übergeben wurde.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch eine ausdrücklich bestätigte Annahmeerklärung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
3. Leistungsumfang
- Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der Leistungsbeschreibung.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden.
- Bei nicht vorhersehbaren Zusatzleistungen (z. B. aufgrund verdeckter Mängel oder notwendiger Anpassungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nach vorheriger Abstimmung gegen zusätzliche Vergütung auszuführen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzüge fällig.
- Abschlagszahlungen können gemäß § 632a BGB oder nach den Regelungen der VOB/B verlangt werden.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Der Aufwand für Materialbesorgungsfahrten während der Auftragsausführung wird in Rechnung gestellt und ist zu vergüten.
5. Ausführungsfristen
- Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Materialengpässen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Fristverlängerung.
- Gerät der Kunde mit notwendigen Mitwirkungshandlungen in Verzug, verlängern sich die Fristen entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind und erforderliche Genehmigungen, Pläne, Energieabschaltungen oder Baufreigaben rechtzeitig vorliegen.
- Der Kunde hat die Baustelle auf eigene Kosten gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern.
7. Abnahme
- Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung, ggf. auch in Teilabschnitten.
- Wird dem Kunden eine Abnahme angezeigt und er nimmt die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen ab, gilt diese als abgenommen, sofern keine berechtigten Mängel geltend gemacht werden (§ 640 BGB).
- Nutzungsaufnahme gilt ebenfalls als Abnahme.
- Die Fiktive Abnahme durch Ingebrauchnahme ist nicht ausgeschlossen.
8. Mängelansprüche (Gewährleistung)
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des BGB.
- Bei Vereinbarung der VOB/B gilt deren Gewährleistungsregelung (regelmäßig 4 Jahre bei Bauleistungen).
- Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
- Offensichtliche Mängel müssen bei Unternehmeraufträgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme angezeigt werden.
- Schadensersatzansprüche bestehen nur nach den gesetzlichen Vorgaben und im Rahmen der Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 9.
9. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Folgeschäden (z. B. Produktionsausfälle) ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz/Grobfahrlässigkeit.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Werden diese mit einem Gebäude fest verbunden, tritt der Kunde seine entsprechenden Ersatzansprüche an den Auftragnehmer ab.
11. Kündigung
- Der Kunde kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. Der Auftragnehmer behält jedoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
- Bei Vereinbarung der VOB/B gilt deren Kündigungsregelung (§ 8 VOB/B).
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nicht.
13. Streitbeilegung & Gerichtsstand
- Für Verbraucher besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
